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Dipl. Ing. Jens Puchert

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    Energieausweise

    Ein Energieausweis stellt ein Dokument über die Energieeffizienz eines Gebäudes dar. Mithilfe des Energieausweises lassen sich Gebäude energetisch miteinander vergleichen. Er weist also die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“. Sinn des Energieausweises ist es, Gebäudebesitzer und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren. Ähnlich den Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten soll so Transparenz über den Energieverbrauch bei Gebäuden entstehen.

    Der „bedarfsorientierte Energieausweis“ ist die bessere Wahl!

    Es werden nach ENEV verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweise unterschieden.
    Bei neuen Wohngebäude oder sanierten Wohngebäuden sind ausschließlich Energiebedarfsausweise gestattet auszustellen.

    Der Energieverbrauchsausweis führt grundsätzlich zu einer günstigeren Bewertung und damit kleineren Endenergiewerten. Die Qualität des Ergebnisses muss aber als schlechter betrachtet werden, da es auf Basis der Verbrauchsdaten nur geringe Rückschlüsse auf den eigentlichen Zustand der Thermischen Hülle des Gebäudes in Kombination mit der Anlagentechnik zulässt und weitestgehend die Nutzereigenschaften wiederspiegelt. Des Weiteren ist die Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden eingeschränkt und eigentlich nicht seriös möglich.

    Eine grobe Orientierung nach welchen Kriterien die Art des Energieausweises gewählt wird gibt Ihnen das nachfolgende Schema.

     

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    Email: jens.puchert@t-online.de

    Mobil: 0162 /4277363

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