„Vor-Ort Energieberatung“ soll einen „sinnvollen Weg“ aufzeigen, die Energieeffizienz ihres Gebäudes zu verbessern. Nach BAFA (www.bafa.de) ist die Beratung förderfähig, wenn sich diese auf den baulichen Wärmeschutz, der Wärmeerzeugung und -verteilung und die Nutzung von erneuerbarer Energie bezieht. Die „Vor-Ort Energieberatung“ gliedert sich in drei Phasen:
Phase 1: Aufnahme des Ist-Zustandes des Gebäudes
Phase 2: Analyse des Ist-Zustandes und Erstellung des Energieberatungsberichtes
Phase 3: Abschlussgespräch, Auswertung des Energieberatungsberichtes
Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.BMWi.de)
Die Förderhöhe beläuft sich auf bis zu 60% der Beratungskosten. Voraussetzung für eine Förderung sind:
- Gefördert werden ausschließlich Gebäude im Bestand mit Bauantrag vor dem 31.01.2002
- Das Wohngebäude muss sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Das Gebäude muss überwiegend für Wohnzwecke dienen oder ursprünglich als Wohngebäude
geplant und errichtet worden sein. - Beratung für die Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden.